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Kaskoversicherungen
Grundvoraussetzung dafür, dass ein Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen werden kann, ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung, bei
der es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung handelt. Ihre wesentliche Funktion besteht darin, die Schäden abzusichern, die Dritte durch den Betrieb des versicherten Fahrzeugs
erleiden.
Hierzu muss man wissen, dass derjenige, der einem Dritten einen Schaden zufügt, dazu verpflichtet ist, diesen Schaden zu regulieren und dabei mit
seinem gesamten Privatvermögen haftet. Daneben
schützt die
Kfz-Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer vor unbegründeten oder überhöhten Forderungen. Bei
Kaskoversicherungen hingegen handelt es sich um freiwillige Versicherungen,
deren wesentliche Funktion in der Regulierung von Schäden am eigenen Fahrzeug besteht. Dabei gliedern sich Kaskoversicherungen in Teil- und in Vollkaskoversicherungen. Die
Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die infolge von Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag, eines Brandes oder eines Diebstahls entstanden sind.
Zudem reguliert die Teilkaskoversicherung Glasbruchschäden sowie Schäden durch Kollisionen mit Tieren, allerdings variiert der Umfang hierbei je nach
Vertragsvereinbarungen. Die Höhe der Versicherungsprämie ergibt sich, ähnlich wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, in erster Linie aus der Typen- und der Regionalklasse. Beides sind statistische
Werte, die die Häufigkeit und die Höhe der Kosten beziffern, wobei sich die Typenklasse auf das jeweilige Fahrzeugmodell bezieht, während sich die Regionalklasse an der Region orientiert, in der das
Fahrzeug zugelassen wird. Ebenfalls Einfluss auf die Höhe der Prämie können Faktoren wie Alter und Ausstattung des versicherten Fahrzeugs, der nächtliche Abstellplatz oder die jährliche
Kilometerleistung nehmen.
Keine Schadensfreiheitsrabatte bei der Teilkasko
Schadensfreiheitsrabatte, die die Prämienhöhe in Relation zu den schadensfreien Jahren reduzieren, gibt es im Zusammenhang mit der
Teilkaskoversicherung allerdings nicht. Nahezu vollständiger Versicherungsschutz ist durch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung gegeben. Diese kommt für die Schäden auf, die durch
selbstverursachte Unfälle oder im Fall von Fahrerflucht entstehen, zudem reguliert sie Schäden, wenn der Unfallgegner nicht haftbar gemacht werden kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der
Schadensverursacher zahlungsunfähig ist oder es sich um ein kleines Kind handelt.
Die Höhe der Versicherungsprämie errechnet sich aus der Typenklasse, der Regionalklasse sowie der Schadensfreiheitsklasse. In den meisten Fällen ist es
dabei möglich, eine beitragssenkende Selbstbeteiligung zu vereinbaren, wodurch der Versicherungsnehmer die Kosten bis zu der vereinbarten Höhe selbst trägt. Wichtig zu wissen ist, dass die
Vollkaskoversicherung die Teilkaskoversicherung zwar mit einschließt, es sich bei Kaskoversicherungen aber um eigenständige Vertragsteile handelt. Dies ist deshalb von Bedeutung, da Schäden, die durch
die Teilkaskoversicherung reguliert werden, keinen Einfluss auf die Vollkaskoversicherung nehmen und somit auch keine Auswirkungen auf die Schadensfreiheitsklasse haben.
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